Personen unter 18 Jahren, Lernende, Studierende, Innehabende der "Ehrenamtskarte Brandenburg", Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende sowie Leistungsempfangende nach SGB II/IX/XII oder AsylbLG.
Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, deren Schwerbehindertenausweis den Buchstaben „B“ ausweist, erhalten freien Zutritt.
Nachweis an der Kasse vorzeigen